Als letztes Bundesland hat auch Bayern den Versand von Zahlungserinnerungen eingestellt. Die Bayerische Steuerverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die festgesetzten Steuervorauszahlungen termingerecht zu entrichten. Die Höhe sowie der Zahlungszeitpunkt können aus dem letzten Einkommensteuerbescheid entnommen werden. Für eine bequeme und sichere Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen empfiehlt das Finanzamt Augsburg-Land die Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung.
Das Formular zur SEPA-Einzugsermächtigung kann unter www.lfst.bayern.de/Formulare/Steuerzahlung/SEPA_Lastschriftmandat_Bayern abgerufen werden und in Papierform oder digital über ELSTER (als Anhang zu „Sonstige Nachricht“) an das Finanzamt übermittelt werden; in diesem Fall ist aufgrund der ELSTER-Authentifizierung keine Unterschrift nötig.