Wilhermsdorf
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Markt Wilhermsdorf erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern. § 2 Ausschüsse (1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: …