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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht aus dem Marktgemeinderat

Hinweis: Die Protokolle mit Sachverhalten können auf unserer Homepage im Bürgerinformationssystem (BIS) unter www.markt-wilhermsdorf.de à Bürgerservice & Politik à Bürger- und Ratsinformationssystem à Sitzungsprotokolle eingesehen werden.

Gremium: Marktgemeinderat

Datum: Freitag, 22. November 2024

TOP 01

Tagesordnung

Beschluss

Die abgeänderte Tagesordnung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 02

Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFWG); hier: Bestätigung des neuen Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchfarrnbach-Dürrnfarrnbach

Beschluss

Die Wahl von Herrn Christian Wäger, wohnhaft in Wilhermsdorf, Kirchfarrnbach E 2, zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchfarrnbach-Dürrnfarrnbach in der ordentlichen Dienstversammlung am 18.09.2024 wird hiermit bestätigt.

Die Voraussetzungen (Lehrgänge) gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind laut Bestätigungsschreiben vom 16.10.2024 von Kreisbrandrat Frank Bauer erfüllt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre und wirkt ab 01.01.2025 bis zum 31.12.2030.

Die Wahl von Herrn Michael Reichel, wohnhaft in Wilhermsdorf, Kirchfarrnbach F 18, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchfarrnbach-Dürrnfarrnbach in der ordentlichen Dienstversammlung am 18.09.2024 wird hiermit bestätigt.

Die Voraussetzungen (Lehrgänge) gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind laut Bestätigungsschreiben vom 16.10.2024 von Kreisbrandrat Frank Bauer erfüllt, wenn innerhalb einer angemessenen Zeit der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ auf einer staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich besucht wurde. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre und wirkt ab 01.01.2025 bis zum 31.12.2030.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

WBG

TOP 03.1

WBG; hier: Planunterlagen 2025

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister, Herrn Uwe Emmert, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Wilhermsdorf GmbH & Co. KG die Planunterlagen 2025 der WBG Zirndorf / Wilhermsdorf GmbH & Co. KG, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und mittelfristige Finanzplanung zu beschließen.

Beschlusszusatz:

Vor Erzeugung weiterer Kosten bzgl. des Anwesens Hauptstr. 16 ist das Gremium einzubinden.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03.2

WBG; hier: Rechnungslegung 2023

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister, Herrn Uwe Emmert, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Wilhermsdorf GmbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der vorgelegten und vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form wird festgestellt.

2.

Der Komplementärin wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

3.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 40.976,37 € wird in Höhe von 30.450,12 € der Kommanditistin und in Höhe von 10.526,25 € der Komplementärin gutgeschrieben.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03.3

ENTFÄLLT: WBG, hier: Wahl des Wirtschaftsprüfer für 2024

TOP 04

Kläranlagen

TOP 04.1

Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf für die Gemeindeteile Kirchfarrnbach/Oberndorf/Kreben und Altkatterbach

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf (EWS) für das Gebiet der Gemeindeteile Kirchfarrnbach/Oberndorf/Kreben und Altkatterbach als Satzung.

Der Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04.2

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf (EWS) für das Gebiet der Gemeindeteile Kirchfarrnbach/Oberndorf/Kreben als Satzung.

Der Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04.3

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für Altkatterbach

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf (EWS) für das Gebiet des Gemeindeteils Altkatterbach als Satzung.

Der Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB): 2. Änderung des Bebauungsplans "Klinge" im Bereich der Badstraße (Fl.Nrn. 1251/1 und 1251/2 Gmkg. Wilhermsdorf; im Bereich der alten Tankstelle) nach § 13 a BauGB; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 11.02.2022

Beschluss

Der Beschluss des Marktgemeinderates zum Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Klinge" im Bereich der Badstraße (Fl.Nrn. 1251/1 und 1251/2 Gmkg. Wilhermsdorf; alte Tankstelle) vom 11.02.2022 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06

Siedlungsentwicklung WEST; hier: Verkehrsführung des LKW-Verkehrs aus und in das Gebiet

Beschluss

Der LKW-Verkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr aus dem Gewerbe- und dem Sondergebiet soll grundsätzlich über die Staatsstraße St2252 abgeleitet werden und soll überwiegend das überörtliche Straßennetz nutzen (Staatstraße St2252 und die Kreisstraße FÜ 18).

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Verkehrsführung bzw. einen Beschilderungsplan in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Polizei zu erarbeiten.

Beschlusszusatz:

Entsprechende Ausnahmeregelungen zur Verkehrsführung sind im Konzept sichtbar zu machen.

Das Konzept ist dem MGR zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

4

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Bauanträge

TOP 07.1

Bauantrag für die Errichtung einer doppelseitigen und beleuchteten Werbeanlage (City-Star-Board auf Monofuß) auf Fl. Nr. 719/9 Gem. Wilhermsdorf, Nürnberger Straße50/2021

Beschluss

Das Vorhaben wird nach § 30 BauGB beurteilt. Einer Abweichung von der Gestaltungssatzung wird erteilt. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07.2

Bauantrag für die Errichtung einer doppelseitigen und unbeleuchtenden Werbeanlage auf Fl. Nr. 719/6 Gem. Wilhermsdorf, Nürnberger Straße51/2021

Beschluss

Das Vorhaben wird nach § 30 BauGB beurteilt. Einer Abweichung von der Gestaltungssatzung wird erteilt. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07.3

Antrag auf isolierte Befreiung und Abweichung für ein Carport auf FlNr. 538/10 Gem. Wilhermsdorf, Brucknerstraße46/2024

Beschluss

Das Vorhaben wird nach §30 BauGB beurteilt und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Baugebiet „Süd“ – Teilbereich A.

Zu der beantragten Befreiung „Baugrenze“, der Abweichung von §2 Abs. 1 GaStellV und der Abweichung von der nach Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO festgelegten max. Grenzbebauung wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

13

Persönlich beteiligt:

0

TOP 08

NEU: Schulzentrum Wilhermsdorf; LP5: Mehrkosten für Feuerwehrthemen

Beschluss

Bewegungsflächen der Feuerwehr, 2.Zufahrt und Umfahrung Doppelturnhalle

Den Mehrkosten von 21.000 € brutto für den Ausbau der zusätzlichen Bewegungsflächen und der südlichen Feuerwehrzufahrt wird vorbehaltlich der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Den Mehrkosten von 29.000 € brutto für den Ausbau der Umfahrung der Doppelturnhalle mit 18-t-Feuerwehrfahrzeugen wird vorbehaltlich der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

20

Persönlich beteiligt:

0

Überflurhydrant auf dem Schulgelände, FlNr. 248 Gem. Wdf.

Den Mehrkosten von 9.000 € brutto für einen neuen Überflurhydranten wird vorbehaltlich der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Trockene Steigleitungen

Den Mehrkosten von 10.300 € brutto für die trockene Steigleitungen im westlichen Fluchttreppenhaus und den folgenden 2-jährigen Wartungskosten in Höhe von 1.000 € wird vorbehaltlich der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 09 NEU: Städtebauförderung; hier: Bedarfsmitteilung 2025

Beschluss

Der beiliegenden Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für 2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 10

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

TOP 10.1

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Parken in der Hauptstraße

TOP 10.2

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Hallenbad

TOP 10.3

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Winterdienst

TOP 10.4

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Bürgerstiftung

TOP 11

Bekanntgaben des Bürgermeisters

TOP 11.1

Kommunalrecht; hier: Sitzungstermine 2025

TOP 11.2

NEU: Quartiersmanagement; hier: Ergebnis der Bürgerbefragung