Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-WAS):
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-WAS) vom 18.01.2011 wird wie folgt geändert:
§ 15 Abs.2 erhält folgende Fassung:
(2) | Auf die Gebührenschuld sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe etwa eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest. |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.