Nicht nur das Entfernen von Laub im Herbst und der Winterdienst, sondern auch das regelmäßige Beseitigen von Schmutz und Unkraut ist Pflicht des Bürgers.
Um die Sauberkeit der Gehwege in Wilhermsdorf zu gewährleisten, muss jeder seine Aufgabe erfüllen. Gemäß der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der gehbahnen im Winter des Marktes Wilhermsdorf“ haben die Grundstückseigentümer bestimmte Flächen zu reinigen und entlang der Grundstücksgrenzen für Sauberkeit zu sorgen:
Schnee muss im Rahmen des Winterdienstes geräumt, Eisglätte beseitigt und Laub immer wieder gefegt werden. Auch anderer Schmutz, Schlamm und sonstiger Unrat muss entfernt werden.
Die Gehwege, Bordsteinkanten und anteiligen Fahrbahnen sind sauber zu halten und von Gras und Unkraut zu befreien. Bei der Unkrautbekämpfung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass keine verbotenen Chemikalien eingesetzt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten, denn Gift ums Haus und im Garten schadet der Umwelt und der Gesundheit.
Übernimmt man diese Pflichten nicht, kann es neben einem Bußgeld auch zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen. Wenn man sich zeitlich oder gesundheitlich nicht dazu in der Lage fühlt, kann man eine Reinigungsfirma beauftragen.