Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 13.103.650,00 EURO und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.156.100,00 EURO ab.
Aufgrund der fortgeltenden und nicht beanspruchten Kreditermächtigungen aus den Vorjahren werden für das Haushaltsjahr keine Kreditermächtigungen festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | * |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
*(nachrichtlich:) Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden festgesetzt in der Hebesatzsatzung vom 22.11.2024 und betragen für die Grundsteuer A 360 v. H. und für die Grundsteuer B 360 v. H.