Den Parteien und Wählergruppen wird anlässlich der Europawahl das Aufstellen von Wahlplakaten gebührenfrei genehmigt. Das Aufstellen der Plakate darf nicht vor dem 27.04.2024 erfolgen.
An Brückengeländern sowie am Laternenmast Nr. 222 vor dem Rathaus dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.
Die Wahlplakate dürfen die Benutzung von Geh- und Radwegen nicht wesentlich behindern und die Wirkung von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen nicht beeinträchtigen. Die Sichtwinkel an Kreuzungen und Einmündung müssen freigehalten werden. Die Plakate sind unmittelbar nach Abschluss der Wahl zu entfernen.