| 1. | Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 04.03.2024, Az. 412-5376/22-6321 WaM für dieses Vorhaben liegt ab 02.04.2024 2 Wochen lang bis einschließlich 16.04.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Wilhermsdorf (Zi.: N37) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG). |
| 2. | Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 04.03.2024, Az. 412-5376/22-6321 WaM wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt. |
| 3. | Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG). |
| 4. | Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusammen innerhalb der Frist unter Ziffer 1 auch im Internet unter www.markt-wilhermsdorf.de -> Service und Politik -> Bekanntmachungen -> Sonstiges eingesehen werden. |