Die u.g. Leinenlänge darf max. 1,20m betragen.
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
Führen von Hunden an der Leine
In letzter Zeit werden zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde vorgetragen. Gemäß der „Verordnung des Marktes Wilhermsdorf über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“ sind große Hunde (= Hunde ab einer Schulterhöhe von mind. 50 cm) und Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in allen bebauten Ortsbereichen des gesamten Gemeindegebietes zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Dem Hund darf nur so viel Leine gelassen werden, dass keine Gefahr von ihm ausgehen kann, höchstens jedoch 1,20 Meter Länge. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Begleithunde für blinde und behinderte Menschen, sowie Dienst- und Hütehunde.
Eine Missachtung der Pflichten kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Geldbuße kann sich im Wiederholungsfall erhöhen. Der Markt Wilhermsdorf appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter sowie an alle Personen, die Hunde ausführen, die Leinenpflicht zu beachten.