Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.011.250,00 EURO und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.557.500,00 EURO ab.
Für das Haushaltsjahr wird der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus auf 2.500.000,00 EURO festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer * |
| 2. | Gewerbesteuer 360 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
*(nachrichtlich:) Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden festgesetzt in der Hebesatzsatzung vom 22.11.2024 und betragen für die Grundsteuer A 360 v. H. und für die Grundsteuer B 360 v. H.
Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO bis zur Bekanntmachung der nächsten öffentlichen Haushaltssatzung im Rathaus Wilhermsdorf, Raum A 21, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.