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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zum Wassercent

 

 

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

gem. Art. 79 Bay. Wassergesetz (BayWG) erhebt der Freistaat Bayern für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (Wasserentnahme) ab dem 01.07.2026 ein zweckgebundenes Wasserentnahmeentgelt. Die Abgabe beträgt 10 Cent je Kubikmeter (1.000 Liter) Grundwasser.

Bitte beachten Sie dazu:

Wer Leitungswasser aus der öffentlichen Wasserversorgung nutzt, zahlt den Wassercent nicht direkt an den Freistaat, d.h. diese Haushalte sind nicht unmittelbar betroffen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe, als Ihr Wasserversorger, muss die Abgabe entrichten. Die Abgabe wird im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt und wird dann an die Kundinnen und Kunden im Rahmen der Gebührenanpassung weitergegeben.

Wer einen eigenen Brunnen betreibt und Grundwasser entnimmt kann selbst zur Zahlung verpflichtet sein. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt).

Ihr Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe und Ihre GemeindeWerke Wilhermsdorf