In letzter Zeit wurde vermehrt Heckenschnitt oder Grüngut auf öffentlichen Wegen und Flächen im Gemeindegebiet illegal entsorgt.
Daraus entstehen der Gemeinde Kosten für die nachträgliche Entsorgung und ein unnötiger Arbeitsaufwand.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das illegale Entsorgen von Grüngut und Heckenschnitt eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden kann (§5 PflAbfV iVm. §69 Abs. 1 Nr. 8 KrWG).
Wir sehen uns dazu gezwungen, zukünftige illegale Heckenschnitt- und Grüngutentsorgungen auf öffentlichem Grund zur Anzeige zu bringen.