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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen gem. Art 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 beschlossen, die öffentlichen Feld- und Waldwege mit den Fl.Nrn 1261, 1267/1, 1250/2 Gemarkung Wilhermsdorf gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG einzuziehen und zu entwidmen.

Aufgrund der Neuerschließung des Wohn- und Gewerbegebietes „West“ sind die benannten öffentlichen Feld- und Waldwege nicht mehr von Bedeutung und entfallen dadurch.

Die Widmungsunterlagen liegen in der Zeit vom 03.08.2026 bis 31.08.2026, Montag bis Freitag im Rathaus Wilhermsdorf, Zimmer N37, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf öffentlich aus und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diese Widmungen kann innerhalb eines Monates nach Ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 91522 Ansbach, Promenade 24 – 28, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach schriftlich, oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Widmung soll in Urschrift oder in Abschnitt beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtordnung vom 22. Juni 2007 (GVB S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
  • Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.
  • Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juni 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu errichten.