Der Markt Wilhermsdorf erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung zur Gemeindebüchereisatzung des Marktes Wilhermsdorf.
| (1) | Im Zusammenhang mit der Benutzung der Gemeindebücherei Wilhermsdorf werden folgende Gebühren erhoben: | |
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| a) | Nutzungsgebühr (§ 2) |
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| b) | Vorbestellungsgebühr (§ 3) |
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| c) | Säumnisgebühr (§ 4) |
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| d) | Mahngebühren (§ 5) |
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| e) | Besondere Einzelgebühren und Ersätze (§ 6) |
| (1) | Die Nutzungsgebühr für die Entleihung von Medien aus der Gemeindebücherei Wilhermsdorf beträgt für die Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Zuteilung des Benutzerausweises 10,00 €. |
| (2) | Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden keine Gebühren erhoben. |
| (3) | Für die Nutzung der digitalen Ausleihe über die „eMedienBayern“, die von der Gemeindebücherei Wilhermsdorf im Verbund mit anderen öffentlichen Bibliotheken angeboten wird, werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. |
Je vorbestellter Medieneinheit wird eine Gebühr in Höhe von 0,50 € erhoben. Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Nutzer die vorbestellte Medieneinheit nicht ausleiht.
Wird die Leihfrist überschritten, wird je Medieneinheit pro Woche eine Säumnisgebühr erhoben. Sie beträgt für Erwachsene 1,00 €.
| (1) | Für schriftlich versandte Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Sie beträgt | ||
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| a) | für die 1. Mahnung | 3,00 € |
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| b) | für die 2. Mahnung | 3,50 € |
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| c) | für die 3. Mahnung und jede weitere Mahnung (mit Einschreiben) | 10,00 € |
| (1) | Für folgende Leistungen wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für: | ||
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| a) | den Ersatz eines beschädigten EDV-Etiketts (pro Etikett) | 1,00 € |
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| b) | den Ersatz einer beschädigten Medien-Leerhülle (pro Leerhülle) | 3,50 € |
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| c) | den Ersatz eines verloren gegangenen oder beschädigtenBenutzerausweises | 2,50 € |
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| d) | Beschädigungen am Medium werden nach Absprache mit derBüchereileitung ersetzt. |
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| (2) | Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung muss der Benutzer die Medieneinheiten auf eigene Kosten wiederbeschaffen. Für Medieneinheiten, die nicht mehr im Handel sind, hat der Benutzer den Anschaffungswert zu ersetzen. | ||
| (3) | Der Benutzer der Gemeindebücherei Wilhermsdorf muss Kosten für weitere Sonderleistungen und Aufwendungen in der tatsächlich entstandenen Höhe erstatten. | ||
Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Gemeindebücherei Wilhermsdorf in Anspruch nimmt, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte.
Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig.
| (1) | Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
| (2) | Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei vom 28.6.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft. |
Markt Wilhermsdorf, den 31.7.2025