Abwasseranlage des Marktes Wilhermsdorf – OT Meiersberg; Umbau der Teichkläranlage in eine belüftete Teichkläranlage mit einem bepflanzten Bodenfilter und einer Ausbaugröße von 230 EW
Anhörung gem. Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Mit dem geplanten Vorhaben soll gemäß den Antragsunterlagen folgende Gewässerbenutzung ausgeübt werden:
Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Meiersberg (belüftete Abwasserteichanlage und bepflanzter Bodenfilter) in den Eselbuckgraben. Die für die beantragte Ausbaugröße zu Grunde gelegte BSB5-Fracht (roh) im Zulauf der Kläranlage beträgt 13,8 kg/d (entsprechend EW 230). Dies entspricht der Größenklasse 1 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung.
Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage des Betreibers behandelten kommunalen Abwassers. Dieses wird auf dem Grundstück mit der Flurnummer 316/1 der Gemarkung Dippoldsberg in den Eselbuckgraben eingeleitet.
Das Einleiten des behandelten kommunalen Abwassers in den Eselbuckgraben stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf der Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens gemäß §§ 10, 15 WHG.
Bei der im öffentlichen Interesse liegenden Einleitung ist eine gehobene Erlaubnis zu erteilen (§ 15 WHG).
Das Vorhaben wird hiermit gemäß BayWG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 3 und 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekanntgemacht.
Die Planunterlagen für dieses Vorhaben liegen ab 01.09.2025 einen Monat lang bis einschließlich 02.10.2025 im Rathaus des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf, Zimmer N38, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus ( BayWG, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen dagegen bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf, Zimmer N38, oder beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 1.52 erheben ( BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG).
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Nr. 3 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben ( BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wurden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein (vgl. Art. 17 BayVwVfG).
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( BayWG, Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BayVwVfG).
Der Erörterungstermin hierzu findet am Mittwoch, den 12.11.2025, ab 10:00 Uhr im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 2.41 statt.
Der Erörterungstermin ist hiermit ortsüblich bekanntgemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 27 Abs. 2 GO). Etwaige gegen das Vorhaben vorgetragene Einwendungen können während des o. g. Termins erörtert werden. Grundsätzlich sind die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden in einem Erörterungstermin zu behandeln. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 6 BayVwVfG).
Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
1. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusammen mit den für das Vorhaben maßgeblichen Unterlagen innerhalb der Monatsfrist unter Ziffer 2 auch im Internet unter www.markt-wilhermsdorf.de/service-politik/bekanntmachungen/sonstiges eingesehen werden.