© Kartendarstellung: Bayerische Vermessungsverwaltung, Rot gekennzeichnet: Planungsgebiet
Planausschnitt der 3. Änderung des Bebauungsplans "Klinge" ohne Maßstab
in Verbindung mit dem „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Klinge“ im Bereich Ecke Badstraße / An der Steige
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Markgemeinderat des Markt Wilhermsdorf hat in seiner Sitzung am 11.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Klinge" in einem Teilbereich zu ändern. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Siedlungszusammenhang von Wilhermsdorf. Im Zeitraum vom 11.03.2022 bis 25.03.2022 wurde die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungen unterrichtet und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen der Marktgemeinderatsitzung vom 19.05.2022 wurde der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Klinge“ im Bereich Ecke Badstraße/An der Steige in der Fassung vom 19.05.2022 gebilligt und im Zeitraum vom 06.06.2022 bis 07.07.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Marktgemeinderatsitzung des Marktes Wilhermsdorf am 15.12.2022 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange durchgeführt. Der Marktgemeinderat des Marktes Wilhermsdorf hat anschließend in gleicher Sitzung am 15.12.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Klinge“ mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans „Klinge“ mit integriertem Grünordnungsplan im Bereich Ecke Badstraße / An der Steige in Kraft.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans liegt am westlichen Rand der Siedlungsstrukturen von Wilhermsdorf. In das Planungsgebiet wurden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen an der Straße „An der Steige“ einbezogen. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung umfasst der Änderungsbereich das Grundstück mit der Flurnummer 1252/2 der Gemarkung Wilhermsdorf. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt ca. 600 m².
Im Osten, Norden und Süden grenzen an den Geltungsbereich die bestehenden Siedlungsstrukturen von Wilhermsdorf an. Westlich grenzen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Im Planungsgebiet wird die Möglichkeit für die Errichtung zusätzlicher Wohnbaunutzung geschaffen. Die überplante Fläche war bisher aus Gründen der Belange der ehemaligen Staatsstraße von einer Bebauung freigehalten worden. Da die Straße nun zu einer Ortsstraße abgestuft wurde, sind diese Gründe nun entfallen und die Flächen konnten einer Nachverdichtung zugeführt werden.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB über die Überplanung von Innenbereichsflächen. Mit dem Plangebiet ist die Festsetzung einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB geplant. Die weiteren in § 13a BauGB genannten Kriterien für das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 sind ebenfalls erfüllt. Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches von Wilhermsdorf. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans gem. dem § 13a BauGB sind somit gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet wurde.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Klinge“ im Bereich Ecke Badstraße / An der Steige mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus
| • | Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen | |
| • | Satzung mit textlichen Festsetzungen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie Vorschlagsliste Bepflanzung im Planungsgebiet | |
| • | Begründung sowie den Anlagen | |
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| • | Orientierende Untersuchung auf Altlasten, Grundstück Badstraße / An der Steige 91452 Wilhermsdorf, Fl.-Nr. 1252/2 und Teilbereich Fl.-Nr. 1252 Gemarkung Wilhermsdorf, erstellt durch Sakosta GmbH, Nürnberg, Projektnummer 2200142/1, Bericht vom 16.11.2022 |
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| • | Kurzbericht archäologische Sonderiung M-2022-2118-1_0 Wilhermsdorf, FÜ: Erschließung Baugebiet West. OB-2022, erstellt durch Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Nürnberg, vom 07.09.2022 |
können im Rathaus des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr sowie Dienstag 16.30 – 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 09102 / 9958-0), auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.
Wir bitten zu beachten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes (Covid-19 Situation), sowie der Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger die Einsichtnahme u.U. nur Einzeln unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften erfolgen kann. Die dann geltenden Schutzmaßnahmen (insbesondere Auflagen zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes, FFP2-Masken, etc.) sind verpflichtend zu beachten. Aktuelle Detailinformationen hierzu sind auf der Homepage des Marktes Wilhermsdorf einsehbar und können darüber hinaus auch telefonisch beim Markt Wilhermsdorf erfragt werden. Ein Betreten des Rathauses ohne Beachtung dieser Schutzmaßnahmen ist nicht möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass notwendige Behördengänge nicht von etwaigen, im Rahmen von Infektionsschutzmaßnahmen verfügten, Ausgangsbeschränkungen erfasst sind.
Der Markt Wilhermsdorf weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hin und bittet hiervon vorwiegend Gebrauch zu machen. Fragen zur Planung bitten wir möglichst telefonisch (09102/9958-0) oder per E-Mail (rathaus@markt-wilhermsdorf.de) zu klären.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
| • | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| • | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| • | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
| • | nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Markt Wilhermsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel bergünden soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit dem Bebauungsplan im Rathaus des Markt Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf eingesehen und bei Bedarf erläutert werden. Die Öffnungszeiten des Rathauses können im Internet unter www.markt-wilhermsdorf.de eingesehen oder unter Tel. 09102 – 9958-0 erfragt werden.