Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenfreibades Wilhermsdorf vom 12.02.2025 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
| (2) | Die ermäßigten Tarife nach § 6 gelten generell für | |
| a) | Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres |
| b) | Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres |
| c) | Erwerbslose bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres |
| d) | Wehrdienst- und Zivildienstleistende |
| e) | Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % |
| f) | Inhaber der Ehrenamtskarte des Landkreises Fürth |
| (3) | Personen, die nach § 5 Abs. 2 Buchst. b) bis f) die ermäßigten Tarife in Anspruch nehmen möchten, haben unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis oder Ausweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche, die nach § 5 Abs. 2 Buchst. a) die ermäßigten Tarife in Anspruch nehmen, haben im Zweifelsfall durch ein geeignetes Ausweisdokument das Unterschreiten der Altersgrenze nachzuweisen. | |
| (1) | Die Gebühren werden wie folgt festgelegt: |
| Normaltarif | Ermäßigter Tarif |
| Einzelkarte | 5,00 € | 3,00 € |
| Jahreskarte (gültig vom 01.01.-31.12.) | 250,00 € | 150,00 € |
| Familienkarte 1 Erw. + 1 Jug. | 6,00 € |
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| Familienkarte 1 Erw. + 2 Jug. | 8,00 € |
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| Familienkarte 2 Erw. + 1 Jug. | 10,00 € |
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| Familienkarte 2 Erw. + 2 Jug. | 12,00 € |
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| Wertkarte i. H. v. 100 € + 10 % | 100,00 € |
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| Wertkarte i. H. v. 50 € + 5 % | 50,00 € |
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| (2) | Jahreskarten sind gültig vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres während der regulären Öffnungszeiten. Betriebsbedingte Schließzeiten werden nicht rückvergütet. Der Verkauf von Jahreskarten erfolgt ausschließlich im Dezember für das Folgejahr. Jahreskarten sind personenbezogen und nicht übertragbar. |
| (3) | Die Nutzungsgebühren für Schulen, Vereine, geschlossene Verbände, Organisationen und gewerbliche Nutzer werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.