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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung Beitrags- u. Gebührensatzung Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben

Satzung des Marktes Wilhermsdorf

zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 05.12.2024 für das Gebiet der Gemeindeteile Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS):

§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS) vom 05.12.2024 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 4,41 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Markt Wilhermsdorf, 2.10.2025
Gez.
Uwe Emmert
1. Bürgermeister