Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS):
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS) vom 05.12.2024 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
| (1) | Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 4,41 Euro pro Kubikmeter Abwasser. |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.