Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.009.900 EURO und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.217.800 EURO ab.
Für das Haushaltsjahr wird der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus auf 200.000 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) — 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 360 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis:
Die in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Wilhermsdorf vom 21.03.2024 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Fürth vom 03.06.2024, AZ: 941-Haushalt Wilhermsdorf 2024 rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO i. V. m. den §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung im Rathaus Wilhermsdorf, Zimmer A 25 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht.