Der Markt Wilhermsdorf erlässt aufgrund Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) folgende
Satzung
Die Satzung über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen (Einfriedungssatzung) vom 27.04.2018 in der Fassung vom 17.09.2021 wird aufgehoben.
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.