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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung des Marktes Wilhermsdorf zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS WAS) vom 18.01.2011, zuletzt geändert am 15.12.2022

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-WAS):

§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-WAS) vom 18.01.2011 wird wie folgt geändert:

§ 11 Abs.2 erhält folgende Fassung:

(2)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

Q3 = bis 4,0 m³/h

75,00 EUR /Jahr

Q3 = bis 10,0 m³/h

187,50 EUR /Jahr

Q3 = bis 16,0 m³/h

300,00 EUR /Jahr

Q3 = über 16 m³/h

600,00 EUR /Jahr

§ 12 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Gebühr beträgt 4,39 EUR netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Markt Wilhermsdorf, 24.11.2025
Uwe Emmert
1. Bürgermeister