Übersichtslageplan zur Lage der 3. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan im Marktgemeindegebiet, ohne Maßstab
Verkleinerter Auszug auf dem Planblatt zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans, o. M.
hier: Bekanntmachung des Feststellungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat des Marktes Wilhermsdorf hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die
3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ in der Fassung vom 21.03.2024 mit integriertem Landschaftsplan festgestellt.
Mit Bescheid vom 22.04.2024, AZ. 44-6102-O-1014-2022-FC, hat das Landratsamt Fürth die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ des Markts Wilhermsdorf genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ des Marktes Wilhermsdorf durch das Landratsamt Fürth wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ des Marktes Wilhermsdorf wirksam.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung umfasst der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans die Grundstücke mit den Flurnummern 510, 1250, 1252/2, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261, 1263, 1264, 1265, 1266, 1268/1 und 1268/2 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 274/3, 277, 277/3, 277/4, 277/5, 277/7, 1245, 1267,1268 und 1355/2 jeweils der Gemarkung Wilhermsdorf.
| Es werden zwei Teilbereiche geändert. Das südliche Gebiet wird umgrenzt: | |
| - | im Westen: durch landwirtschaftliche Nutzflächen |
| - | im Norden: durch bestehende Wohnbauflächen |
| - | im Osten: durch bestehende Wohnbaufläche |
| - | im Süden: durch Grünflächen, die teilweise als Biotop kartiert sind |
| Das nördliche Teilgebiet wird umgrenzt: | |
| - | im Westen: durch landwirtschaftliche Nutzflächen |
| - | im Norden: durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie durch Feldgehölze |
| - | im Osten: durch bestehende Wohnbaufläche |
| - | im Süden: durch die Straße „An der Steige“ und daran anschließende Siedlungsflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen |
Die Änderungsbereiche umfassen eine Fläche von ca. 21 ha und sind wie folgt im Gemeindegebiet verortet:
Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird die städtebaulich geordnete Siedlungsentwicklung am Westrand von Wilhermsdorf planerisch neu geregelt. Anstelle von Ackerland werden im nördlichen Änderungsbereich Wohnbau- und Gewerbefläche sowie Sonderbauflächen für einen Betriebs- du Recyclinghof dargestellt. Bisher als gewerbliche Nutzflächen dargestellte Bereiche werden zukünftig als Ackerflächen dargestellt. Im südlichen Änderungsbereich werden anstelle von Grünlandflächen nun Wohnbauflächen dargestellt:
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ bestehend aus:
| - | Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen |
| - | Begründung mit entsprechenden Anlagen |
| - | Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 3. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann durch jedermann in den Räumen des Rathauses des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf während der allgemeinen Dienststunden (jeweils Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr sowie Dienstag 16.30 – 18.00 Uhr) eingesehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangt werden. |
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ bestehend aus Planblatt und Begründung mit Anlagen sowie der zusammenfassenden Erklärung ist gem. § 6a Abs. 2 BauGB auf der Homepage des Marktes Wilhermsdorf unter www.markt-wilhermsdorf.de -> Rubrik Service & Politik -> Bekanntmachungen -> aktuelle Bauleitplanung bzw. unter der Rubrik Flächennutzungsplan – rechtswirksam einzusehen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
| • | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| • | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| • | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Wilhermsdorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die in den Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „West“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans in den Räumen des Rathauses des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden.