Am 8.3.2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. Das Wahlamt ist am 29.12. und 30.12.2025 sowie am 2.1.2026 während der allgemeinen Dienststunden geöffnet.
Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Sie erhalten Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben Ende Januar bis Mitte Februar 2026.
Die Briefwahlunterlagen dürfen wir frühestens zum 16.2.2026 ausgeben bzw. versenden. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aber bereits vorher möglich.
Am Faschingsdienstag, den 17.2.2026 ist das Wahlamt bis 18.00 Uhr geöffnet.
Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen in unserem Bürgeramt ist nicht zwingend notwendig.
Beantragen Sie deshalb die Briefwahl ganz einfach im Online-Verfahren:
| • Mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder |
| • über das Rathaus-Serviceportal auf unserer Homepage |
Sollten Sie keinen Onlinezugang haben, können Sie die Unterlagen selbstverständlich auch schriftlich beantragen. Hierfür können Sie z.B. den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und uns zusenden.
Bekanntmachungen
Hinweis: Die Bekanntmachungen des Marktes und des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026 erfolgen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus, Hintereingang Altbau (§ 98 Nr. 1 GLkrWO). Zusätzlich dazu erfolgen Veröffentlichungen auf unserer Homepage als auch im Mitteilungsblatt. Für die fristgerechte Veröffentlichung entscheidend ist der öffentliche Anschlag am Rathaus.