Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Marktes Wilhermsdorf,
Landkreis Fürth für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 17.197.800,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.034.300,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer — 360 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Wilhermsdorf, 24.03.2023
Markt Wilhermsdorf
Hinweis:
Die in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Wilhermsdorf vom 24.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Fürth vom 23.06.2023, AZ: 941-Haushalt Wilhermsdorf 2023 rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden gem. Art. 65 Abs. 3 und Art.26 Abs. 2 GO i. V. m. den §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung im Rathaus Wilhermsdorf, Zimmer A 25 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht.