Hinweis: Die Protokolle mit Sachverhalten können auf unserer Homepage im Bürgerinformationssystem (BIS) unter www.markt-wilhermsdorf.de à Bürgerservice & Politik à Bürger- und Ratsinformationssystem à Sitzungsprotokolle eingesehen werden.
| Gremium: | Marktgemeinderat |
| Datum: | Montag, 15. Mai 2023 |
TOP 01 | Tagesordnung |
Beschluss
Der abgeänderten Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 02 | Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 20.4.2023 |
Beschluss
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Enthaltung: | 1 |
TOP 03 | Datensicherheit und Datenschutz; hier: Kündigung von Zweckvereinbarungenfalls eine fristgerechte Kündigung zum Jahresende 2023 gewünscht ist. |
Beschluss
| 1) | Die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Einführung eines IT-Sicherheitsmanagements-Systems vom 27.2.2018 wird zum 31.12.2023 gekündigt. |
| 2) | Die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Übertragung des behördlichen Datenschutzes und der Bestellung eines gemeinsam zu bestellenden Datenschutzbeauftragten vom 19.9.2018 wird zum 31.12.2024 gekündigt. |
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 04 | Siedlungsentwicklung "West" - Wohn-, Gewerbe, und Sondergebiet; Hier: weiteres Vorgehen |
Der Planer wird beauftragt den Entwurf im Sinne der Präsentation weiter auszuarbeiten. Folgende Vorgaben sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. Bauweise im Wohngebiet
| a) | Erhöhung der Baudichte und Durchmischung der Bauweise hin zu verdichteten Bauformen und einem Wohnungsmix |
| b) | Realisierung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier zulässigen Geschossen am Westrand des Wohngebietes |
| c) | Verpflichtende Dachbegrünung auf Flachdächern mit Ausnahme von Garagen, Carports und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO Flachdächer technischer Bauwerke |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
2. Vermarktung
| a) | Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten und Schaffung von Baufeldern zur Eigenvermarktung und zur Vergabe an Projektentwickler |
| b) | Vermarktung von Baufeldern für den einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau (EOF) |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
c) Konzeptvergabe unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und gestalterischer Kriterien bei der Vergabe an Investoren, Projektentwickler und Bauträger
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
Dazu Antrag 5 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Unter der Überschrift „Vermarktung“ im Zusammenhang mit sozialen, ökologischen und gestalterischen Kriterien folgender Satz aufgenommen werden: „Die sozialen, ökologischen und gestalterischen Kriterien sind im Vorfeld der Planung vom Gemeinderat ausführlich festzulegen. (Begründung: Die bisherige Formulierung ist zu unkonkret und macht dem Planer kaum Vorgaben).
Stellungnahme der Verwaltung: Vergabekriterien und Ausschreibungsunterlagen werden in einem der nächsten Verfahrensschritte ausgearbeitet, sobald diese vorliegen werden sie dem Marktgemeinderat vorgestellt.
Keine Abstimmung über den Antrag!
3. Energiekonzept
a) Die Baugrundstücke des Neubaugebietes (Wohngebiet) sollen weiterhin an das geplante Nahwärmenetz (Hackschnitzel) angeschlossen werden. Solare Baupflicht soll im Wohngebiet beibehalten werden. Solarthermie soll aber auch ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
b) Antrag 6 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Im Beschlussvorschlag der Verwaltung sollte unter der Überschrift „Energiekonzept“ der Satz „Solare Baupflicht soll im Wohngebiet beibehalten werden“ durch folgende Sätze ersetzt werden: „Die solare Baupflicht sollte möglichst auf mehr als 80 % der geeigneten Dachflächen erhöht werden. Hierbei ist auf eine Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie hinzuwirken.“ (Begründung: Der geförderte Bau von Nullenergiehäusern sollte durch die Planungsvorgaben nicht verhindert, sondern gefördert werden. Für den wirtschaftlichen Betrieb des Nahwärmenetzes ist dieses auch aus ökologischen und energetischen Gesichtspunkten auf größere Bereiche des Kernorts und nicht nur auf neue Wohngebiete auszudehnen.)
Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung muss die Festsetzung zur Solarpflicht verhältnismäßig sein. Eine Erhöhung der Solarpflicht auf 80 % der geeigneten Dachflächen greift aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit ein.
Die Solarthermie soll in dem zukünftigen Festsetzungskatalog nicht mehr ausgeschlossen werden, eine Kombination von Photovoltaik und Solarthermie ist daher möglich.
Keine Abstimmung über den Antrag!
c) Antrag 7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Im Beschlussvorschlag der Verwaltung sollte unter der Überschrift „Energiekonzept“ der folgende Gliederungspunkt eingefügt werden: Bei der Erschließung des Wohn-, Gewerbe- und Sondergebiets sind die Stromversorgungsnetze so aus- und anzulegen, dass sie die Einrichtung und Versorgung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ermöglichen. (Begründung: Es ist abzusehen, dass in nächster Zukunft immer mehr Menschen auf Elektromobilität setzen werden. Hierfür sollten die Stromnetze und Anschlussmöglichkeiten für Ladeinfrastruktur von vornherein ausgelegt sein.
Stellungnahme der Verwaltung: Ein ausreichendes Stromversorgungsnetz und eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur liegen auch im Interesse der Gemeindewerke und der N-Ergie. Für Wohngebäude mit > 5 Stellplätzen gilt bereits jetzt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Abstimmungen mit den Versorgern bzgl. eines ausreichenden Stromversorgungsnetzes und einer ausreichender E-Ladeinfrastruktur haben bereits stattgefunden und werden auf Ebene der Erschließungsplanung weiter vertieft.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 13 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
4. Erschließung und Verkehr
a) Ein verringerter Stellplatzschlüssel im einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau soll unter der Bedingung festgesetzt werden, dass ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Je Wohneinheit sollen 0,7 Stellplätze ausreichend sein. Die Bedingungen des Mobilitätskonzeptes sind noch genauer zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
b) Antrag 1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Angesichts der geplanten Erhöhung der Baudichte ist in einem Planungsentwurf und in der Kostenrechnung als Kompensation ein gemeinsames Parkhaus vorzusehen, was einen größeren Teil der Fahrzeuge der Bewohner in Mehrfamilienhäusern aufnehmen könnte.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan steht einer Errichtung einer Stellplatzanlage als Parkhaus oder auch als Tiefagarage nicht entgegen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die bauliche Gestaltung von (gemeinsamen) Stellplatzanlagen Gegenstand der Konzeptvergabe sein.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 13 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
c) Zukünftig sind verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen, welche den LKW-Verkehr aus dem Gewerbegebiet über die Ortsumgehung leiten.
Der im Vorentwurf dargestellte Wirtschaftsweg zwischen Gewerbe- und Sondergebiet soll entfallen, da der Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr. 1291 Gemarkung Wilhermsdorf in das Kernwegekonzept aufgenommen wurde. Der Kernweg befindet sich in 500 m Entfernung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
d) LKW-Stellplätze sollen im Gewerbegebiet vorgesehen werden. Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Zurverfügungstellung von LKW-Stellplätzen die Gefahr besteht, dass das Gewerbegebiet als Rastplatz von Fernfahrern fremdgenutzt wird.
Beschlusszusatz:
Bei der Anlage der Stellplätze soll berücksichtigt werden, dass die Stellplätze für Fernfahrerübernachtungen eingeschränkt werden können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
Dazu Antrag 2 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Um das übermäßige Übernachtungsparken von fremden LKWs zu begrenzen, sollen durch geeignete Baumplanzungen höchstens die Hälfte der öffentlichen Stellplätze im Gewerbegebiet für LKWs zur Verfügung stehen. (Begründung: Es ist bekannt, dass viele LKWs bei Langenzenn die B8 verlassen und die Umgehungsstraße in Richtung Markt Erlbach weiterfahren, um Maut zu sparen. Es ist zu erwarten, dass viele LKW im neuen Gewerbegebiet zur Übernachtung halten, wenn sich herumspricht, dass dort viele LKW-Stellplätze vorhanden sind.
Keine Abstimmung über den Antrag!
e) Zur Niederschlagswasserableitung der Gewerbefläche SOWIE des Sondergebiets soll eine gemeinsame Rückhaltung und Ableitung realisiert werden. Die Vorreinigung des Sondergebietes hat eigenverantwortlich im Vorfeld zu erfolgen. Eine Kostenbeteiligung ist im Durchführungsvertrag zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
Dazu Antrag 3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Der Satz „Zur Niederschlagswasserableitung der Gewerbefläche SOWIE des Sondergebiets soll eine gemeinsame Rückhaltung und Ableitung realisiert werden.“ Soll gestrichen werden. Stattdessen soll folgender Satz eingefügt werden: „In der Planung soll sichergestellt werden, dass das Niederschlagswasser des Sondergebiets vor einer Einleitung in eine gemeinsame Rückhaltung mit Blick auf etwaige Schadstoffbelastungen vollkommen unbedenklich ist. Sollte dies nicht garantiert werden, ist im Sondergebiet eine eigene Niederschlagswasserrückhaltung vorzusehen. (Begründung: In dem Sondergebiet ist mit Blick auf das Gewerbe des Vorhabenträgers bei besonders starken Niederschlägen zu erwarten, dass unter ungünstigen Umständen schadstoffbelasteter Aushub von Regen in die Kanalisation gespült wird. Einem derartigen Ereignis ist unbedingt durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Einleitung von schadstoffbelastetem Oberflächenwasser in ein Regenrückhaltebecken verboten. Der Vorhabenträger darf nur unbelastetes Oberflächenwasser in ein Regenrückhaltebecken einleiten. Verunreinigtes Oberflächenwasser muss der Vorhabenträger auf seinem Grundstück vorreinigen und ggf. filtern. Geltende Vorschriften und Regelungen, wie die DWA – A 102 hat der Vorhabenträger einzuhalten. Der Vorhabenträger muss nachweisen und sicherstellen, dass und wie er sicherstellt, dass sein Oberflächenwasser nur vorgereinigt und gefiltert in das Regenrückhaltebecken des Gewerbegebietes eingeleitet wird.
Auch wenn der Vorhabenträger vollständig eine eigene Niederschlagsrückhaltung vorhält, gelten die Regelungen der DWA – A 102 zur Vorreinigung.
Keine Abstimmung über den Antrag!
f) Antrag 4 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Mit Blick auf die Bedenken sind die großen Rückhaltebecken für Niederschlagswasser naturnah zu gestalten und mit geeigneten Rand-/Uferzonen ohne Umzäunung vorzusehen.
Es sollte die Möglichkeit geprüft werden überschüssiges Wasser nicht abzuleiten, sondern einer eventuellen Nutzung in der Landwirtschaft zuzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Gestaltung und Ausbildung der Regenrückhaltebecken werden gerade mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und werden im Detail Gegenstand der Erschließungsplanung sein. Ein Dauerstau in den Becken ist seitens der Verwaltung mit dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert worden, dies wird aber vom Wasserwirtschaftsamt nicht befürwortet. Für das Wohngebiet wird derzeit geprüft, ob man dem Regenrückhaltebecken eine Wasserentnahmestelle (Becken, Zisterne oder Stauraum) zum Wässern der Bäume im Wohngebiet „vorschalten“ kann.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 13 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
TOP 05 | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 131 für das Sondergebiet "Solarpark Meiersberg“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des o.g. Bebauungsplans im Parallelverfahren; hier: Abwägungsbeschluss (erneute Auslegung) sowie Feststellungs- und Satzungsbeschluss |
Beschluss
1. Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen seitens der Bürger folgende Stellungnahmen ein: aus Platzgründen nicht abgedruckt.
2. Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Mit den erfolgten Beschlüssen zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gehen hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans keine Änderungen mehr einher, die eine erneute Auslegung erfordern. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Solarpark Meiersberg“ in der Fassung vom 12.05.2023 wird hiermit durch den Marktgemeinderat des Marktes Wilhermsdorf festgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
3. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Mit den erfolgten Beschlüssen zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gehen hinsichtlich des Bebauungsplanes keine Änderungen mehr einher, die eine erneute Auslegung erfordern.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Meiersberg“ in der Fassung vom 12.05.2023 wird hiermit nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
TOP 06 | NEU: Haushalt 2023; hier: Beschlussfassung über den geänderten Stellenplan |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den geänderten Stellenplan zur Haushaltssatzung 2023 vom 17.03.2023.
Der geänderte Stellenplan wird der Rechtsaufsicht zur Genehmigung mit dem Haushalt 2023 vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Anfragen von Gemeinderäten/innen |
| TOP 07.1 | Anfragen von Gemeinderäten/innen; hier: Laternenmast Flurstraße |
| TOP 07.2 | Anfragen von Gemeinderäten/innen; hier: Turnhallenbelegung |
| TOP 07.3 | Anfragen von Gemeinderäten/innen; hier: Beschilderung Kirchfarrnbach |
| TOP 07.4 | Anfragen von Gemeinderäten/innen; hier: Parksituation Gartenstraße |
| TOP 07.5 | Anfragen von Gemeinderäten/innen; hier: OD Kirchfarrnbach |
| TOP 08 | Bekanntgaben des Bürgermeisters |
| TOP 08.1 | Sitzungsplanung für das zweite Halbjahr |
| TOP 08.2 | Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse und Vergaben |
| TOP 08.3 | Jahresrechnung 2022; hier: Bekanntgabe der Abschlusszahlennoch nicht fertig! |
| TOP 08.4 | Absicherung einiger Parkplätze an der Norma |