Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-WAS):
§ 1 Änderungen
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf vom 18.01.2011 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Marktes Wilhermsdorf Nr. 4/2011), zuletzt geändert am 23.09.2022 wird wie folgt geändert:
1. § 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Bauwassergebühr beträgt für
| 1-2 Familienhäuser | 120,00 € netto |
| 3-5 Wohneinheiten | 250,00 € netto |
| Ab 6 Wohneinheiten, je Wohneinheit |
45,00 € netto |
| Gewerbebauten | Gesonderte Berechnung nach Objektgröße und Aufwand (mit Bauwasserzähler) |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.