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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Sachgemäße Entsorgung von Abwasser

In den Kläranlagen kommen alle Abwässer an, die in den Kanal eingeleitet werden. Dabei können bestimmte Fremdstoffe - insbesondere die aus den häuslichen Abwässern - meist sehr aufwendige und damit kostenintensive Reinigungsverfahren verursachen. So kommt es immer wieder zu Störungen, weil sich an den Pumpen in der Kläranlage alles festsetzt, was zuvor nicht von den Rechen abgefangen werden konnte. Die Pumpen müssen dann durch das Kläranlagenpersonal ausgebaut und gereinigt werden. Dies ist sehr zeit- und kostenaufwendig und verteuert den Betrieb - und somit letztlich die Kanalbenutzungsgebühren.

Sie können helfen, diese Kosten zu vermeiden. Folgendes darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden:

Pflege- und Reinigungstücher, Tampons und Binden (siehe auch Kennzeichnung auf den Verpackungen)

Kleidung, Kleidungsreste und Putzlumpen

Feste Stoffe - auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zementm, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchen- und Schlachtabfälle, Hefe sowie flüssige Stoffe, die erhärten.

Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauchen, Gülle, Schmutzwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silage- und Geraffte, Molke

Absetzgut, Schlämme oder Aufschwemmungen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut auch aus Grundstückskläranlagen und Abortgruben (auch Inhalt stillgelegter Drei-Kammer-Gruben)

Feuergefährliche oder explosionsfähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl, sowie schädliche Ausdüstungen wie Gase oder Dämpfe

Infektiöse Stoffe, Arznei, Medikamente

Farbstoffe und Lösemittel

Zigarettenstummel, Batterien

Fette jeglicher Art

Grund- und Quellwasser

Die Einleitung solcher Stoffe führt dazu, dass der Feinrechen am Einlauf der Kläranlage erhebliche Mengen Abfall aus dem Abwasser fischen muss, der wiederum teuer über die Müllbeseitigung sachgerecht zu entsorgen ist. Zugleich wird die Reinigung des Abwassers erschwert.