Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrszeichen-Beschädigungen - gefährlich und teuer in vielerlei Hinsicht

Folie abgelöst und aufgeklebt: Es dauert nur wenige Sekunden, einen Aufkleber auf einem Verkehrszeichen anzubringen. Was vielleicht als Spaß gemeint war, ist rechtlich betrachtet eine mutwillige Beschädigung bzw. Zerstörung von fremdem Eigentum.

Die Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wilhermsdorf weist darauf hin, dass das Bekleben und Unkenntlich machen von Verkehrseinrichtungen und -zeichen kein Kavaliersdelikt, sondern vorsätzliche Sachbeschädigung ist.

Werden Verkehrszeichen oder -einrichtungen durch Aufkleber unkenntlich gemacht, spricht man von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Schließlich weisen diese den ruhenden und fließenden Verkehr auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hin, z. B. auf potentielle Gefahren, auf Parkmöglichkeiten, auf Vorfahrtsregelungen oder auf das Freihalten von Rettungswegen.

Das kann aber nicht nur Folgen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben. Werden Straßennamen-Schilder unkenntlich gemacht, entsteht sogar noch ein ganz anderes Problem: Rettungskräfte könnten dadurch zu spät zu einem Rettungseinsatz gelangen.

Die Straßenbaulastträger im Gemeindegebiet (Markt Wilhermsdorf, Landkreis,..) müssen kostenaufwendig Aufkleber entfernen oder bei Beschädigung der reflektierenden Folie die Beschilderung sogar austauschen.

Die Verkehrszeichen werden regelmäßig kontrolliert. Wird ein beklebtes Verkehrszeichen entdeckt, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, z. B. über den Schadensmelder auf unserer Homepage (Startseite > Service & Politik > Service > Schadensmelder).

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle, den Vandalismus an Verkehrseinrichtungen und -zeichen zu unterlassen - gerade mit Blick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, unabhängig ob zu Fuß, per Fahrrad, mit dem Auto, Bus, Lkw, etc.