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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht aus dem Marktgemeinderat

Hinweis: Die Protokolle mit Sachverhalten können auf unserer Homepage im Bürgerinformationssystem (BIS) unter www.markt-wilhermsdorf.de à Bürgerservice & Politik à Bürger- und Ratsinformationssystem à Sitzungsprotokolle eingesehen werden.

Gremium: Marktgemeinderat

Datum: Freitag, 20. September 2024

TOP 01

Tagesordnung

Beschluss

Die Tagesordnung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 02

Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 19.7.2024

Beschluss

Die Niederschrift (öffentlicher Teil) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Gerätehaus FF Dippoldsberg-Meiersberg: Gesamtkosten und Genehmigung erforderlicher Mittel

Beschluss

Für die Fertigstellung des Aus- und Umbaus des Gerätehauses der FF Dippoldsberg-Meiersberg werden letztmals 45.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Auszahlung erfolgt nahe am tatsächlichen Bedarf und wird somit auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verteilt. Weitere Mittel werden nicht mehr vorgesehen.

Entsprechende Kostennachweise der bisherigen Kosten liegen der Verwaltung vor und sind von der Feuerwehrentsprechend fortzuführen.

Die Hinweise der Finanzverwaltung sind zu beachten!

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Bestattungswesen; hier: 1. Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Wilhermsdorf

Beschluss

Der beiliegende Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Wilhermsdorf wird als Satzung beschlossen.

Der beiliegende Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Schulzentrum Wilhermsdorf; LP5: Wärmeversorgung

Beschlüsse

1. Wärmeversorgung des Schulneubaus durch ein zu erstellendes Kaltnetz, mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe, durch die Energie Wilhermsdorf GmbH

Der Marktgemeinderat nimmt Folgendes zur Kenntnis:

Am 12.09.2024 teilte die Energie Wilhermsdorf GmbH der Projektleitung für den Schulneubau Folgendes mit: „Die Energie Wilhermsdorf GmbH kann, geschuldet der aktuellen Kosten- und Einnahmeentwicklungen, leider dem Schulneubau keinen Kaltwärmeanschluss mehr anbieten.“

Der Markgemeinderat legt fest:

Die Energie Wilhermsdorf GmbH hat das Angebot, die Versorgung des Schulneubaus mit einen Kaltnetz, zurückgezogen. Ein Kaltnetzanschluss wird ausgeschlossen. Planungen für einen Kaltnetzanschluss für den Schulneubau werden nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

2. Wärmeversorgung des Schulneubaus durch ein zu erstellendes Heißnetz mit Hackschnitzelbefeuerung aus dem Heizwerk BG West, Betreiber Energie Wilhermsdorf GmbH mit Übergangslösung

Der Marktgemeinderat nimmt Folgendes zur Kenntnis:

Gem. Beschluss des Marktgemeinderates vom 25.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt die Einsatzmöglichkeiten von Holz-Heizungsanlagen (bevorzugt Hackschnitzel) zu prüfen. Diese Prüfung erfolgte in der Leistungsphase 3. Sowohl Schäfer GmbH als auch Dess+Falk sprachen sich gegen den Einsatz von Hackschnitzeln und einem Heißnetzanschluss aus.

Von Schäfer GmbH und Dess+Falk genannte Gründe:

zu hoher Ressourcenverbrauch an Biomasse

Herunterregeln der hohen Vorlauftemperatur wäre notwendig

Kühlungsfunktion im Gebäude nicht möglich

zusätzliche Kühlung für zentrale Lüftung erforderlich

Der Kaltnetzanschluss des Schulgrundstückes ist für die Energie Wilhermsdorf GmbH unwirtschaftlich. Nachdem das Heißnetz am Schulgrundstück über die Ortsstraße „An der Steige“ vorbeigeführt werden soll, wird diese Variante dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorgelegt, denn der Anschluss wäre technisch möglich.

Für die Baustellenzeit ab Oktober 2026 und voraussichtlich auch für den Schulbetrieb im Winter 2027/28 wird ein Wärmenetz noch nicht zur Verfügung stehen. Somit muss min. die Baustellenzeit und die erste Heizperiode im Schulbetrieb überbrückt werden. Zur Risikoabsicherung muss eine Übergangslösung mitgeplant werden.

Die Heißnetzplanung soll im April 2025 ausgearbeitet sein. Das Schulprojekt kann bis dahin aus finanziellen und fördertechnischen Gründen nicht stillstehen oder zu einem späteren Zeitpunkt umgeplant werden.

Die tatsächlichen Anschlussgebühren, Arbeits- und Grundkosten und der Anschlusszeitpunkt können vertraglich noch nicht zugesichert werden und wurde von der Energie Wilhermsdorf GmbH bisher nur vorbehaltlich genannt.

Der Markgemeinderat legt fest:

Das Gremium beschließt den Anschluss des Schulneubaus an ein Heißnetz (Hackschnitzel als Wärmeträger).

Umplanungen im TGA-Bereich (Heizen, Kühlen, Lüften) für den Schulneubau sind erforderlich.

Die Fachplaner der Schule sollen mit den Planungen der erforderlichen Übergangslösung beauftragt werden, damit eine Gewährleistung für die Wärmeversorgung der Schule sichergestellt werden kann.

Da eine Versorgung durch die Energie Wilhermsdorf GmbH bis zum Oktober 2026 nicht garantiert werden kann, muss eine Übergangslösung vom Wärmeversorger über einen Wärmeversorgungsvertrag realisiert werden. Demnach ist über Beschlussvorschlag 2.1 und 2.2 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

17

Persönlich beteiligt:

0

2.1 Übergangslösung A: Heizmobil

Der Marktgemeinderat nimmt Folgendes zur Kenntnis:

Eine Zwischenversorgung mit einem Heizmobil ist zweckmäßig. Es wurden Kosten für 18 Monate in Höhe von 90.000 Euro ermittelt (mtl. 3000 Euro Heizmobilmiete zzgl. Öl für 18 Mo. in Höhe von 36.000 Euro).

Aktuell geht die Energie Wilhermsdorf GmbH von einer einzigen zu überbrückenden Heizperiode nach Inbetriebnahme der Schule aus. Daher wurde Kosten für 18 Monate (inkl. Bauphase, 10/2026 bis 4/2028) angenommen.

Es sind Stellflächen für das Heizmobil und für den 3000-l-Öltank erforderlich. Dazu sind Strom- und Heizleitungen zu verlegen.

Die erforderliche Übergangslösung ist kein Planungsbestandteil der Schulausschreibung und auch nicht für die Neubauplanung der Schule erforderlich.

Der Marktgemeinderat legt fest:

Als Übergangslösung soll der Schulneubau mit einem Heizmobil versorgt werden. Mietkosten für das Heizmobil trägt die Energie Wilhermsdorf GmbH gemäß abzuschließenden Wärmeliefervertrag.

Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung!

Ja-Stimmen:

-

Nein-Stimmen:

-

Persönlich beteiligt:

-

2.2 Übergangslösung B: Gasheizung der Doppelturnhalle und anschließender Anschluss der Doppelturnhalle an das Heißnetz

Der Marktgemeinderat nimmt Folgendes zur Kenntnis:

Eine Zwischenversorgung der Schule über die Gasheizung der Turnhalle als Übergangslösung ist gemäß Schäfer GmbH möglich. Die vorhandene Gasheizung ist für 270 kW ausgelegt, davon benötigt 80 kW die Doppelturnhalle, 190 kW sind übrig. Die Schule benötigt allerdings in der Spitzenlastzeit (Winter) 240 kW. Dess+Falk sieht dies kritisch, dafür sind konkrete Berechnungen erforderlich. Firma Schäfer weist auf höhere Energiekosten hin.

Ausschließlich nur als Übergang sollte diese umfangreiche Maßnahme nicht realisiert werden, hier sind sich beide Planer (Dess+Falk und Schäfer) einig. Zuerst dient die Gasheizung der Schule als Wärmeversorger bis das H bereit ist. Anschließend kann ein Versorgungsstrang zwischen Schule und Turnhalle angeschlossen werden. Es sind trotz Zusammenlegung bzw. Verlegung einer Heizleitung von An der Steige zwei Anschlüsse erforderlich. Es konnte nicht abschließend von der Energie Wilhermsdorf GmbH geklärt werden, ob demnach auch zweimal Anschlussgebühren entstehen werden.

Es müssen zusätzliche zu der Bestandsgebäude-Spartenumverlegung Heizleitungen geplant und koordiniert werden. Die LP3 für die Spartenumverlegung ist bereits abgeschlossen. Auch hier werden Nachträge erwartet, sollte eine Umplanung erforderlich sein. Die Sparten sollten nicht kollidieren.

Die Gasversorgung wird im Rahmen der Spartenumverlegung für ein Summe von 64.000 € verlegt (Versorgung der Grund-/Mittelschule und der Doppelturnhalle) und würde bei einem Wärmenetzanschluss der Doppelturnhalle überflüssig werden. Mit dem Warmnetzanschluss entfällt die Möglichkeit die Gasheizung (80 KW) weiter zu nutzen, obwohl sich der fossile Anteil für Versorgung des Areals auf < 0,3 belaufen würde.

Diese Übergangslösung ist eine Unbekannte, die Komplexität der Gesamtprojektabwicklung wird nochmals gesteigert.

Die erforderliche Übergangslösung ist kein Planungsbestandteil der Schulausschreibung und auch nicht für die Neubauplanung der Schule erforderlich.

Der Markgemeinderat legt fest:

Als Übergangslösung soll der Schulneubau mit der Gasheizung der Doppelturnhalle versorgt werden.

Zusätzlich sollen Maßnahmen ergriffen werden, auch die Doppelturnhalle zum Zeitpunkt des Anschlusses der Schule an das Heißnetz anzuschließen.

Welche Kosten davon zu Lasten der Energie Wilhermsdorf GmbH und dem Gebäudeunterhalt Doppelturnhalle gehen, ist noch zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung!

Ja-Stimmen:

-

Nein-Stimmen:

-

Persönlich beteiligt:

-

3. Wärmeversorgung des Schulneubaus mit einer autarken Luft-Wasser-Wärmepumpe

Der Marktgemeinderat nimmt Folgendes zur Kenntnis:

Die Wahl der autarken Luft-Wasser-Wärmepumpe mit PV-Unterstützung erfolgte aufgrund der Versorgungssicherheit und Risikoabwägung. Es wurden verschiedene Varianten der Wärmeversorgung betrachtet. Geprüft wurde der Anschluss an ein Heißnetz mit Hackschnitzelbefeuerung und ab Januar 2024 auch das dann von der Energie Wilhermsdorf GmbH angebotene Kaltnetz inkl. bereitgestellter Sole-Wasser-Wärmepumpe. Ab Juli 2024 wurde zusätzlich noch die Option einer gemeinsamen Wärmeversorgung zusammen mit der Doppelturnhalle geprüft.

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe sorgt nicht nur für Wärme. Mit der aktiven Kühlung (16 °C Vorlauftemperatur) und der zentralen Lüftung wird das ganze Jahr für ein ausgewogenes und angepasstes Raumklima gesorgt, da die Zuluft durch die Kühlregister gekühlt werden kann. Dadurch wird eine Überhitzung des Gebäudes entgegengewirkt und das Gebäude kann gekühlt werden.

Seitens BayernGrund und Dess+Falk wurde empfohlen, den Schulneubau mit plan- und steuerbaren Kosten- und Zeitfaktoren zu kalkulieren. Deshalb wurde die Planung mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe und die Option auf einen späteren Kaltnetzanschluss weiterverfolgt. Die Option des Kaltnetzanschlusses ist seit 12.09.2024 obsolet.

Sollte nun ein späterer Heißnetzanschluss vorgesehen werden, könnte dafür eine Heizleitung in den Neubau verlegt werden. Nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer der Luft-Wasser-Wärmepumpe ist ein Pumpentausch einem Heißnetzanschluss gegenüberzustellen. Eine Umrüstung auf einen Heißnetzanschluss (mit min. 42 Grad Vorlauftemperatur) wäre denkbar. Allerdings kommt zu den Kosten des Heißnetzanschlusses noch die Anschaffung einer externen Kühlung hinzu. Für die zentrale Lüftungsanlage ist durch die angesaugte warme Luft im Sommer diese externe Kühlung unumgänglich. Die aktive Kühlung der Luft-Wasser-Wärmepumpe (16 °C Vorlauftemperatur) entfällt komplett.

Der Markgemeinderat legt fest:

Damit ein sicherer, zügiger, effizienter und wirtschaftlicher Projektablauf „Schulneubau“ sichergestellt werden kann, soll die Planung mit einer autarken Luft-Wasser-Wärmepumpe fortgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Heizleitungen für einen späteren Heißnetzanschluss sollen eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06 Altorterneuerung; Ansbacher Straße 12; Abbruch und Errichtung eines Mehrfamilienhauses; hier: Genehmigung des Abbruchs

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den Abriss. Die Planung des Neubaus erfolgt in Abstimmung mit der Sanierungsberaterin. Der Neubau muss sich in das Straßenbild der Ansbacher Straße einfügen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

TOP 07.1

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Altglascontainer am Friedhof

TOP 07.2

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Glasfaserausbau

TOP 07.3

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Mobilfunkausbau

TOP 07.4

Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern; hier: Windkraftanlagen Beleuchtung

TOP 08

Bekanntgaben des Bürgermeisters

TOP 08.1

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse und Vergaben

TOP 08.2

Zenngrund-Allianz; hier: Jahresbericht

TOP 08.3

Zweckverband Oberes Zenntal: Haushaltsplan 2024

TOP 08.4

Dillenberggruppe; hier: Halbjahresbericht

TOP 08.5

Kommunalwahl 2026; hier: Termin

TOP 08.6

Bürgerversammlung; hier: Einladung