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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einziehung einer Ortsstraße gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 beschlossen, die Ortsstraße mit der Nr. 47 „Straße ohne Namen (bei Einkaufsmarktgelände) Flst-Nr. 726/2 (Teil) Gemarkung Wilhermsdorf gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG einzuziehen.

Aufgrund Über-/Umplanung des Gebietes existiert die Straße nicht mehr bzw. ist in der Bebauung der neuen Gartenstraße / des neuen Einkaufsmarktes aufgegangen und hat damit jede Verkehrsbedeutung verloren.

Die Widmungsunterlagen liegen in der Zeit vom 23.08.2024 – einschl. 23.09.2024 Montag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr im Rathaus Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf öffentlich aus und können während dieser Zeit eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 91522 Ansbach, Promenade 24 – 28, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Widmung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.

Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Markt Wilhermsdorf, 23.08.2024
Uwe Emmert, 1. Bürgermeister