Übersichtskarte mit Darstellung der Lage des Planungsgebietes, ohne Maßstab
Verkleinerte Abbildung aus dem Planblatt des Bebauungsplans
Übersichtsplan Externe CEF- und Ausgleichsmaßnahmenfläche FlNr. 142, Gem. Dippoldsberg, ohne Maßstab
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat des Marktes Wilhermsdorf hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ in Kraft.
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans das Grundstück mit der Flurnummer 1268/2 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1268 und 1355/2, jeweils Gemarkung Wilhermsdorf. Das Gebiet wird umgrenzt:
| - | im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| - | im Norden: durch einen Feldweg und daran anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| - | im Osten: durch einen Feldweg und daran anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| - | im Süden: durch die Straße „An der Steige“ |
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha und ist wie folgt im Marktgemeindegebiet verortet:
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ wird die städtebaulich geordnete Entwicklung eines Betriebsstandortes für die Aussiedlung eines im Ortszentrum angesiedelten Betriebs planerisch neu geregelt. Die nun festgesetzten Planungsabsichten stellen sich wie folgt dar:
Für die Planungsmaßnahmen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie externe Ausgleichsfläche erforderlich. Diese werden auf der Fl. Nr. 142, Gem. Dippoldsberg im Marktgemeindegebiet von Wilhermsdorf umgesetzt. Die Maßnahmenfläche ist wie folgt im Marktgemeindegebiet verortet:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ bestehend aus
| - | Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen |
| - | Satzung mit textlichen Festsetzungen mit Anlage 1 Vorschlagliste Bepflanzungen im Planungsgebiet und Pflanzschema |
| - | Vorhaben- und Erschließungsplan |
| - | Lageplan mit Verortung der naturschutzrechtlichen externen Ausgleichsflächen |
| - | Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann durch jedermann in den Räumen des Rathauses des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf während der allgemeinen Dienststunden (jeweils Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr sowie Dienstag 16.30 – 18.00 Uhr) eingesehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangt werden. |
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ bestehend aus Planblatt, Satzung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Lageplan mit Verortung der naturschutzrechtlichen externen Ausgleichsflächen und Begründung mit Anlagen sowie der zusammenfassenden Erklärung ist gem. § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage des Marktes Wilhermsdorf unter www.markt-wilhermsdorf.de -> Rubrik Service & Politik -> Bekanntmachungen -> aktuelle Bauleitplanung bzw. unter der Rubrik Bebauungspläne & Flächennutzungsplan eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Wilhermsdorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans in den Räumen des Rathauses des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden.