Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Markts Wilhermsdorf hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Gründordnungsplan „Am ehemaligen Wasserschloss“ (Entwicklung eines Wohnquartiers) aufzustellen.
Dieser Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 (PlanSiG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich grenzt nordwestlich an die Ansbacher Straße, östlich an die Schlossgartenstraße, südlich an die Bahntrasse Nürnberg – Markt Erlbach sowie an die Staatsstraße ST2252 und westlich an Wohngebäude an.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Flurstücke Bestandteil des Geltungsbereiches, Flurnummern 2, 2/2, 2/5, 2/7, 2/8, 2/11, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/23, 233/2, 234, 234/3, 3, 3/2, 3/3, 3/5, 3/6, 385 (TF), 385/6, 385/9, 385/12, 385/16, 385/20, 385/23, 4, 4/1, 5, 5/2, 5/3, 6, 7, 7/2 – alle Gemarkung Wilhermsdorf. Er hat eine Gesamtgröße von etwa 2,4 h.