Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die Form der Verkündung der vorläufigen Ergebnisse für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch Veröffentlichung im Internet (www.markt-wilhermsdorf.de) gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die o.g. genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

Wilhermsdorf, den 30.1.2026
Gez.Bogendörfer
Gemeindewahlleiter