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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellen von Plakattafeln zur Wahl des Landrats 2023

Den Parteien und Wählergruppen wird anlässlich der Landratswahl das Aufstellen von Wahlplakaten gebührenfrei genehmigt. Das Aufstellen der Plakate darf nicht vor dem 7.10.2023 erfolgen. Es wird empfohlen mit der Plakatierung erst nach der Landtags- und Bezirkswahl zu beginnen.

An Brückengeländern sowie am Laternenmast Nr. 222 vor dem Rathaus dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.

Die Wahlplakate dürfen die Benutzung von Geh- und Radwegen nicht wesentlich behindern und die Wirkung von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen nicht beeinträchtigen. Die Sichtwinkel an Kreuzungen und Einmündung müssen freigehalten werden. Die Plakate sind unmittelbar nach Abschluss der Wahl zu entfernen.

Wilhermsdorf, 27.09.2023
Gez.
Uwe Emmert
1. Bürgermeister