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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserpreiserhöhung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Der Wasserpreis des Marktes Wilhermsdorf ist seit dem 01.09.2018 unverändert. Da es sich bei der Wasserversorgung um eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde handelt, muss der Wasserpreis in regelmäßigen Abstand neu kalkuliert werden. Steigende Kosten im Wasserbezug und Rohrnetzunterhalt werden durch den Wasserpreis ausgeglichen.

Der neue Kalkulationszeitraum betrifft die Jahre 2023-2026.

Die Kalkulation hat eine entsprechende Preisanpassung ab dem 01.01.2023, sowohl in der Verbrauchsgebühr als auch in der Grundgebühr zur Folge.

Die Preise können Sie der nachfolgenden Gebührensatzung entnehmen.

Sicherlich ist die Erhöhung der Preise deutlich und gerade in der momentanen Zeit sehr unerfreulich.

Aber wir bitten bei all dem zu Bedenken, dass

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Ein großer Anteil der Erhöhung durch höhere Bezugskosten begründet ist.

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Wir zurückliegend und aktuell viel Geld und Aufwand in unser Trinkwassernetz investieren (so z.B. derzeit die Realisierung einer Pumpstation „An der Steige“), um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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Auch in den Folgejahren große Herausforderungen im Netz und den Speichermöglichkeiten anstehen.

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Der Aufwand für Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser deutlich zugenommen hat

Im Gegenzug erhalten Sie auch weiterhin „Rund um die Uhr“ und an jeder Entnahmestelle im Haus qualitativ einwandfreies und regelmäßig überwachtes Trinkwasser zu einem Preis von ca. 0,32 ct/Liter.

Bitte bedenken Sie auch, dass unser Wasser als Lebensmittel Nummer 1 für uns alle unverzichtbar ist und immer wertvoller wird.

Jeder kann mit seinem Verhalten und geeigneten Maßnahmen selbst einen Beitrag zur Verbrauchsminderung und damit zur Schonung der Ressourcen und Kosteneinsparung leisten.

Satzung des Marktes Wilhermsdorf

zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

(BGS-WAS) vom 23.09.2022

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wilhermsdorf folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-WAS):

§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wilhermsdorf vom 18.01.2011 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Marktes Wilhermsdorf Nr. 4/2011), zuletzt geändert am 20.07.2018 wird wie folgt geändert:

1. § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Nenndurchfluss

mit Dauerdurchfluss

Betrag

bis 2,5 m³/h

bis 4,0 m³/h

65,00 EUR/Jahr netto

bis 6,0 m³/h

bis 10,0 m³/h

85,00 EUR/Jahr netto

bis 10,0 m³/h

bis 16,0 m³/h

110,00 EUR/Jahr netto

über 10,0 m³/h

über 16,0 m³/h

290,00 EUR/Jahr netto

2. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 3,24 EUR netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.