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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsplan Unterschlauersbach

Flurneuordnung und Dorferneuerung Unterschlauersbach

Gemeinde Großhabersdorf, Landkreis Fürth

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II

Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Unterschlauersbach hat den Flurbereinigungsplan Teil II erstellt.

Der Flurbereinigungsplan Teil II fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt.

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Festsetzungen über die Ausgleiche nach §§ 50 und 51 FlurbG

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Nachweis über die Gemeindegrenzänderung

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Beschlüsse des Vorstandes zum Flurbereinigungsplan Teil II

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Textteil zum Flurbereinigungsplan Teil II

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Abfindungskarte

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Änderungskarte zur Abfindungskarte

Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt:

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Bestandsblatt (Einlage)

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Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)

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Belastungsnachweis

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Akt Dienstbarkeiten und Rechte

Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.

Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II werden in der Verwaltung der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf, vom 27.11.2023 mit 11.12.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/index.php/).

Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II, und zwar am Montag, 11.12.2023,

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ort: Rathaus Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12,

90613 Großhabersdorf,

wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan - Teil II - gewünscht werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsplan Teil II kann innerhalb von zwei Wochen

nach dem Tag des Anhörungstermins bei der Teilnehmergemeinschaft Unterschlauersbach am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn- Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), Widerspruch eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ansbach, 06.10.2023
gez. Stephan Seis
T.Amtsrat