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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan Markt Wilhermsdorf

Flächennutzungsplan Markt Wilhermsdorf

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Flächennutzungsplan Markt Wilhermsdorf

Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Meiersberg

gemäß 6 Abs. 5 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2023 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Meiersberg, Gemarkung Dippoldsberg in der Fassung vom 15.05.2023 festgestellt.

Im Vollzug des § 6 Abs. 1 BauGB wurde die Flächennutzungs­planänderung dem Landratsamt Fürth zur Genehmigung vorgelegt. Mit dem Bescheid vom 12.9.2023 AZ 443-6102-O-1204-2021-FC hat das Landratsamt Fürth die 4. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wilhermsdorf im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark „Meiersberg“, Gemarkung Dippoldsberg genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Markts Wilhermsdorf Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf, im 2. Obergeschoss, Zimmer N 38, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr; Di. 16.30 – 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der Bebauungsplan mit der Begründung der zusammenfassenden Erklärung kann auf der Internetseite des Marktes Wilhermsdorf www.wilhermsdorf.de -> Service & Politik -> Bekanntmachungen -> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Wilhermsdorf den 03.11.2023
Uwe Emmert
Erster Bürgermeister