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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ mit integriertem Grünordnungsplan

hier:

Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. BauGB

(gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Marktgemeinderat des Marktes Wilhermsdorf hat in der Sitzung am 18.06.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ mit integriertem Grünordnungsplan des Marktes Wilhermsdorf aufzustellen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der wirksame Flächennutzungsplan des Marktes Wilhermsdorf geändert sowie der Bebauungsplan West – Wohn- und Gewerbegebiet aufgestellt.

In seiner Sitzung am 11.02.2022 hat der Marktgemeinderat über den Vorentwurf des Bebauungsplans beraten und dieser in der Fassung vom 11.02.2022 gebilligt. Der Entwurf ist vom 04.04.2022 bis 13.05.2022 frühzeitig öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 20.10.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen öffentlichen Träger beschlossen.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurstücknummern zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

Das Grundstück mit der Fl. Nr. 1268/2, Gemarkung Wilhermsdorf, sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1268 und 1355/2, jeweils Gemarkung Wilhermsdorf

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulich geordneten Entwicklung von Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Betriebshof“ westlich von Wilhermsdorf planerisch ermöglicht werden. Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3 Hektar und befindet sich westlich der Siedlungsflächen von Wilhermsdorf.

Das Gebiet wird umgrenzt:

- im Westen:

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

- im Norden:

durch einen Feldweg und anschließend landwirtschaftlich genutzte Flächen

- im Osten:

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

- im Süden:

durch die Straße „An der Steige“ und anschließend landwirtschaftlich genutzte Flächen

Graphisch stellen sich die Planungsabsichten wie folgt dar:

Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich der Planungen werden externe Ausgleichsmaßnahmen. Weiterhin werden für die Planungsmaßnahmen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Sämtlich externe Ausgleichsmaßnahmen werden auf der Fl. Nr. 142, Gem. Dippoldsberg im Marktgemeindegebiet von Wilhermsdorf umgesetzt. Die CEF-Maßnahmenfläche ist wie folgt im Marktgemeindegebiet verortet:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Betriebs- und Recyclinghof Enßner“ wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den weiteren Anlagen (Fachgutachten) gem.§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17.11.2023 bis 20.12.2023

im Internet auf der Homepage des Marktes Wilhermsdorf unter www.markt-wilhermsdorf.de -> Rubrik Service & Politik -> Bekanntmachungen -> aktuelle Bauleitplanung veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplan während dieses Zeitraums im Rathaus des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (jeweils Montag bis Freitag 7.30 – 12.00 Uhr sowie Dienstag 16.30 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, in elektronischer Form (rathaus@markt-wilhermsdorf.de), auf dem Postweg an: Markt Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden im Rathaus des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, soweit die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB)

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes vor. Im Umweltbericht wurde verbalargumentativ eine Erfassung der Bestandssituation zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter durchgeführt, die Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Schutzgüter erfasst sowie eine Bewertung für das jeweilige Schutzgut und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorgenommen. Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring). Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen verfügbar

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Die in den Unterlagen des Bebauungsplans benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Rathaus des Marktes Wilhermsdorf, Hauptstr. 46, 91452 Wilhermsdorf eingesehen und bei Bedarf erläutert werden.

Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Ergebnisse dieser öffentlichen Auslegung werden anschließend in einer öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates erörtert und abgewogen.

Wilhermsdorf, den 10.11.2023
Uwe Emmert
Erster Bürgermeister