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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Parkplätze im Gemeindegebiet Wilhermsdorf

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass öffentliche Parkflächen nicht zum Abstellen von Anhängern, Booten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder abgemeldeten Fahrzeugen angelegt wurden.

Daher erhalten ausgewählte Parkflächen der Gemeinde die Beschilderung „Parken“ mit Zusatz „nur für Personenkraftwagen“.

Die Polizei kontrolliert die neu beschilderten Parkflächen und bringt bei Nichtbeachtung Verwarnungen an.

Besitzer von Anhänger, Boote, Wohnwagen, Wohnmobilen oder abgemeldeten Fahrzeugen sind grundsätzlich angehalten diese auf nichtöffentliche (Park-)Flächen abzustellen.

Außerdem stellt das Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.