In letzter Zeit wurde vermehrt Bauschutt (Fliesenbruch, Beton- und Zementreste, Ziegelsteinbruch, Dämmstoffe usw.) auf öffentlichen Wegen und Flächen im Gemeindegebiet illegal entsorgt.
Daraus entstehen der Gemeinde Kosten für die nachträgliche Entsorgung und ein unnötiger Arbeitsaufwand.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das illegale Entsorgen von Bauschutt eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden kann (§ 69 Abs. 2 KrWG).
Wir sehen uns dazu gezwungen, zukünftige illegale Bauschuttentsorgungen auf öffentlichem Grund zur Anzeige zu bringen.