Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung an die Einfriedungssatzung
Da sich die Hinweise aus der Bevölkerung und seitens des Landratsamtes bezüglich Einfriedungen, welche nicht der gemeindlichen Einfriedungssatzung entsprechen, häufen, möchten wir Sie hiermit auf die gültige Satzung hinweisen.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Höhe der Einfriedung
- Gesamthöhe der Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrs-/Grünflächen: max. 1,50 m
- Gesamthöhe der Einfriedung zwischen privaten Flächen (seitlich & rückwärtig): max. 1,90 m
- Gewerbegebiete, welche nicht im Sanierungsgebiet liegen: max. 2,00 m
Unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der Einfriedungshöhe ist entlang der Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche und öffentlichen Grünfläche die direkt anliegende Geländeoberfläche des öffentlichen Gehweges bzw. der Fahrbahn.
Gestaltung der Einfriedung
- Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen sind offen herzustellen. Es ist ein geschlossener Anteil von max. 1/3 der Ansichtsfläche pro vollständiger Grundstückslänge (-seite) in Form von Mauern aus Naturstein, Betonstein, Gabionen,... zulässig, nicht jedoch im Kreuzungsbereich von Straßen, Geh- und Radwegen.
- Im Sanierungsgebiet sind Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen vollständig offen herzustellen.
- Einfriedungen und Einfriedungsteile, welche mit Kunststoff verkleidet oder bespannt werden bzw. Kunststoffbahnen, welche in Zäune eingeflochten oder eingebaut werden, sind entlang von öffentlichen Verkehrsflächen nicht zulässig!
Wir bitten Sie eingehend zu überprüfen, ob Ihre Einfriedung der Einfriedungssatzung des Marktes entspricht!
Genauere Informationen erhalten Sie mit einem Blick in die Einfriedungssatzung. Diese ist auf der gemeindlichen Homepage unter www.markt-wilhermsdorf.de > Service & Politik > Rathaus Online > Ortsrecht > Bauwesen zu finden.