Die wichtigste Regel bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist nach §1 Abs. 1 StVO die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmer im Straßenverkehr beachten und befolgen müssen. Egal ob Fußgänger, Radfahrer oder auch motorisierte Verkehrsteilnehmer, egal ob im ruhenden oder fließenden Verkehr.
Im Innenort sind mehrere Verkehrsteilnehmer, teilweise auch gleichzeitig, auf der Fahrbahn unterwegs, da keine ausreichend breiten Fußverkehrsflächen vorhanden sind. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Das Tempo ist anzupassen und Fußgänger, welche kurzfristig die Fahrbahn nutzen, sind zu beachten.
Der Fußgänger sollte nicht angehupt oder mit dem Fahrzeug bedrängt werden.
Der Fußgänger wiederum sollte, wenn er auf die Fahrbahn wechselt, dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und nicht ohne Respekt auf die Fahrbahn wechseln.
Die Parkflächen im Innenort sind am Tag meist zeitlich beschränkt – für ein gutes Miteinander und um drohende Bußgelder zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, die Zeitvorgaben einzuhalten.
Im Innenortbereich stehen Ihnen ausreichend Parkplätze am Festplatz / der Schlossgartenstraße zur Verfügung, welche tagsüber zeitlich uneingeschränkt und kostenlos genutzt werden dürfen.
Auf den E-Mobil Parkplätzen bitte nur während des Ladevorganges parken, ansonsten entstehen Gebühren für E-Fahrzeuge bzw. Bußgelder für nicht autorisierte Fahrzeuge.
Manchmal ist es im Straßenverkehr auch unübersichtlich, deshalb bitte Rücksicht nehmen.
Die Mitbürger werden es Ihnen danken.