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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert:

Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen muss so groß sein, dass ein LKW ungehindert hindurchfahren kann. 10 Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen sind ein guter Richtwert. Bedenken Sie: LKW müssen zum Durchfahren der Kurve zur Außenseite hin ausholen. Das braucht Platz.

5 Meter Abstand sind Pflicht, damit größere Fahrzeuge überhaupt um die Kurve kommen, ohne rangieren zu müssen. Gemessen wird der 5-Meter-Raum von den Schnittpunkten der Bordsteinkanten aus. Das Parken ist in diesem Bereich nicht zulässig. Durch das Parken auf der gegenüberliegenden Seite darf die Durchfahrtsbreite natürlich nicht so klein werden, dass Behinderungen auftreten. Bei Kurven gilt ähnliches: In engen und unübersichtlichen Kurven ist das Parken generell nicht erlaubt. Auch hier gilt die 5 Meter Abstandsregel, die auch bei Kreuzungen und Einmündungen Gültigkeit hat.

Parken an Engstellen oder schmalen Straßen

Richtig Parken kann helfen Leben zu retten!

Kennen Sie sich beim Thema Parken aus? Jeden Tag aufs Neue gibt es unnötige Behinderungen durch gedankenlos abgestellte Fahrzeuge. Engstellen sorgen nicht nur für Behinderungen im Straßenverkehr, sondern können im Ernstfall auch für Rettungsdienst und Feuerwehr zu einem Hindernis werden. Gerade im Notfall kommt es auf jede Sekunde an.

Schon alleine im eigenen Interesse sollte man daran denken, schließlich kann auch ihre Familie oder gar Sie selbst dringend irgendwann auf Hilfe angewiesen sein. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass falsch oder gedankenlos abgestellte Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmer immer wieder – auch die Feuerwehr – an der Durchfahrt hindern und die Straße blockieren. Viele vergessen, dass ein LKW breiter als ein Auto ist. Besonders in Seitenstraßen hat die Feuerwehr mit ihren Einsatzfahrzeugen immer wieder völlig unnötigerweise damit zu kämpfen.

Im Notfall greift die Feuerwehr dann zu drastischen Mitteln, doch das kostet Zeit. Wird die Feuerwehr oder der Rettungsdienst im Durchkommen behindert, winken Geldbuße und auch Punkte in Flensburg. Je nach Grad der Behinderung fällt die Höhe der Strafe unterschiedlich aus.

In jeder Straße sollte eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,05 m vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen dort keine Fahrzeuge abgestellt werden. Wichtig: Gemessen wird die tatsächlich zur Verfügung stehende Breite für die Durchfahrt eines weiteren Fahrzeuges. Also bitte Spiegel einklappen.

Denken Sie daran: Parkende Fahrzeuge können das Eintreffen der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte unnötig stark verzögern. Und das kann unter Umständen Folgen haben. Nicht nur menschlich, sondern auch juristisch möchte niemand freiwillig Verantwortung für entstandene Schäden und das auftretende Leid auf sich nehmen. Kommen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, stehen Fahrzeugführer, welche Rettungskräfte am Vorankommen gehindert haben, im Fokus der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Halten Sie Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und Feuerwehranfahrtszonen immer frei. Nur dann sind Feuerwehr und Rettungsdienst in der Lage, schnell und ohne kostbare Zeit zu verlieren, wirkungsvoll zu helfen. Auch Sie könnten einmal auf sofortige Hilfe angewiesen sein.

Die Mitbürger werden es Ihnen danken.