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Mitteilungsblatt Markt Wilhermsdorf
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Satz 1 für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Meiersberg“ sowie den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Meiersberg“ sowie den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich gebilligt und für die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Satz 1 bestimmt.

Das Planungsgebiet befindet sich südlich des Ortsteils Meiersberg innerhalb eines im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ (EEG) 2017 „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“. Es umfasst die Flurnummern 230; 232, 234, 235, 236, sowie eine Teilfläche der Flurnummer 197(Weg) jeweils Gemarkung Dippoldsberg und weist eine Gesamtfläche von 6,28 ha auf. Die Lage ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich.

Da es sich um eine erneute Auslegung handelt, wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmt, die Dauer der Auslegung und die Frist der Stellungnahme angemessen zu verkürzen.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes liegen einschließlich der umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom:

06.03.2023 bis einschließlich 20.03.2023

im Rathaus des Markts Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf, 2. Obergeschoss (Flurbereich vor den Zimmern N37 und N38), während der allgemeinen Dienststunden (zurzeit: Montag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr und Dienstag von 16.30 Uhr -18.00 Uhr) öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden.

Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Während dieser Auslegungsfrist können im Rathaus Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplan ist gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet unter www.wilhermsdorf.de > buergerservice-politik > Rubrik Bekanntmachungen > Aktuelle Bauleitplanung eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Berichte und Gutachten

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Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Meiersberg“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 22.10.2021, Kapitel 4 (BP), bzw. Kapitel 5 (FNP) (Schutzgüter Boden, Fläche, Klima und Luft, Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).

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Spezielle artenschutztrechtliche Prüfung vom Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH vom 29.08.2022 (zu den Auswirkungen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten (insb. Gruppe der am Boden brütenden Vogelarten (Feldlerche) einschließlich erforderlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen)

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Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB

Schutzgut Boden: Vorkehrungen zum Bodenschutz, Schutzgut Fläche : Flächenverbrauch, Schutzgut Wasser: Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers, der Gewässer, Altlasten oder Verdachtsflächen, Schutzgut Tiere und Pflanzen: Durchführung einer spezielle artenschutzrechtliche, Schutzgut Landschaft: Berücksichtigung des Landschaftlichen Vorbehaltsgebiets mit entsprechenden, angepassten Maßnahmen auf den Ausgleichflächen, Einsehbarkeit und Vorbelastungen des Landschaftsraums

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

Wilhermsdorf den 03.03.2022
Uwe Emmert
1. Bürgermeister