Das Landratsamt erinnert daran, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1959-1964, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist noch bis 19.01.2023.
Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in unseren Rathäusern in Heßdorf und Großenseebach, beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt und auch online unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein.
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post ein bei:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Führerscheinstelle
Nägelsbachstr. 1
91052 Erlangen
Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag vorab online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 EUR an - hierüber erhalten Sie eine Kostenrechnung. Sobald der neue Führerschein vorliegt, erhalten Sie per Post eine Abholbenachrichtigung. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall 4 bis 6 Wochen.
Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.01.2023 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.