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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 491/2022
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

für die Sporthalle Seebachgrund und für die Schulanlagen der Grundschule Hannberg der Gemeinde Heßdorf

Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Heßdorf folgende Gebührensatzung für die Sporthalle Seebachgrund und für die Schulanlagen der Grundschule Hannberg der Gemeinde Heßdorf:

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der gemeindlichen Sporthalle Seebachgrund (kurz: Sporthalle) und der gemeindlichen Schulanlagen der Grundschule Hannberg (kurz: Schulanlage) erhebt die Gemeinde Heßdorf Gebühren nach dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, der die Sporthalle und die Schulanlage benutzt oder sonstige Leistungen im Sinne von § 4 dieser Satzung in Anspruch nimmt.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1)

Die Gebühren werden den Benutzern bei einmaliger oder gelegentlicher Nutzung vorab in Rechnung gestellt.

Bei laufender Benutzung werden die Gebühren nach Ablauf des Sommer- bzw. Winterbelegungsplanes in Rechnung gestellt.

(2)

Für die Veranstaltungen der Grundschule Hannberg werden keine Gebühren erhoben.

§ 4 Gebührenarten und Gebührenhöhe

Sporthalle:

(1)

Benutzung der Sporthalle zu Sportzwecken

1.

Trainingsveranstaltungen für Erwachsene

je Stunde

20,00 €

2.

Handballturniere für Erwachsene (Tagespauschale):

ab

6 Stunden:

80,00 €;

weniger

als 6 Stunden:

60,00 €

3.

Hallenturniere für Erwachsene:

pro Tag

180,00 €;

je

weiterer Tag

90,00 €

4.

Trainingsveranstaltungen und Hallenturniere für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

gebührenfrei

(2)

Benutzung der Sporthalle zu Tanzveranstaltungen, Konzerte, Musicals, Basare usw.

Vereine und Organisationen aus der Gemeinde Heßdorf

bis 400 Besucher:

pro Tag

300,00 €;

ab 400 Besucher:

pro Tag

350,00 €;

je weiterer Tag:

100 €

Auf- und Abbau soweit nicht am Tag der Veranstaltung:

jeweils

50,00 €

auswärtige Vereine und Organisationen nach Einzelgenehmigung

bis 400 Besucher:

pro Tag

750,00 €;

ab 400 Besucher:

pro Tag

1.000,00 €;

je

weiterer Tag:

100,00 €

Auf- und Abbau soweit nicht am Tag der Veranstaltung:

jeweils

50,00 €

(3)

Benutzung der Küche:

pro Tag

50,00 €

(4)

Benutzung

des Mehrzweckraumes:

pro Tag

50,00 €

(5)

Benutzung Küche/Mehrzweckraum bei Hallenturnieren:

für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:

gebührenfrei

(6)

Verleih der Bühne außerhalb der Sporthalle:

pro Tag

50,00 €

(7)

Verleih der Bestuhlung außerhalb der Sporthalle:

pro Veranstaltung

100,00 €

Der Verleih gemäß Abs. (6) und (7) ist nur an einheimische Organisationen und Vereine möglich. Eine Ausnahme hierfür erteilt der Erste Bürgermeister. Der Verein/Veranstalter hat für das Abholen und Bringen der Bühne/Bestuhlung Personal zur Verfügung zu stellen.

Schulanlagen:

(1)

Benutzung der Schulturnhalle zu Sportzwecken

1.

Trainingsveranstaltungen für Erwachsene:

je Stunde

10,00 €

2.

Trainingsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:

gebührenfrei

(2)

Benutzung der Schulanlagen für öffentlichen Veranstaltungen

1.

Benutzung

der Schulturnhalle:

pro Tag

150,00 €,

je weiterer Tag

100,00 €

2.

Benutzung der Schulküche:

pro Tag

50,00 €

3.

Benutzung der Schulaula:

pro Tag

50,00 €

4.

Benutzung

des Musikraumes:

pro Tag

30,00 €

(3)

Benutzung der Schulanlagen für den laufenden Musikunterricht / Chorproben usw.

1.

Für die Benutzung des oberen/unteren Musikraumes wird die Gebühren durch den Ersten Bürgermeister nach Anzahl der Stunden und teilnehmenden Personen pauschal festgesetzt.

§ 5 Kaution

Bei einer Belegung der Sporthalle nach § 4 Abs. (1) Nr. 2., 3. und 4. und Abs. (2) und der Schulanlagen nach § 4 Abs. (1) Nr. 1 und 2 wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € festgesetzt. Die Kaution ist eine Woche vor Nutzungsbeginn bei der Gemeinde Heßdorf einzuzahlen. Nach positiver Abnahme durch einen Verantwortlichen der Gemeinde Heßdorf wird die Kaution wieder zurückerstattet.

Im Falle einer erheblichen Verschmutzung durch den Nutzer können Sonderreinigungskosten je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Haftpflicht- und Unfallversicherung

Jeder Benutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.

§ 7 Benutzungsvertrag

Über die Benutzung der Sporthalle und der Schulanlagen wird ein Benutzungsvertrag geschlossen.

§ 8 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.04.2012 außer Kraft.

Heßdorf, 25. Oktober 2022
GEMEINDE HEẞDORF
G o t t h a r d t
Zweiter Bürgermeister