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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 492/2023
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Schreiben vom 30.11.2022 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Satzung ist nunmehr nach ihrer Ausfertigung bekannt zu machen:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Heßdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Heßdor folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.725.190 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.874.374 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

300 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Heßdorf, den 01.12.2022
Gemeinde Heßdorf
gez.
Rehder
Erster Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan eine Woche lang vom

13.01.2023 – 23.01.2023

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf, Zimmer Nr. 6, aufliegt. Außerdem liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der VGem Heßdorf innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit.

Gemäß § 2 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) ist der Ausgabetag dieses Mitteilungsblattes – der 13.01.2023 – der Tag der amtlichen Bekanntmachung der vorstehenden Satzung. Sie gilt hiermit als bekanntgemacht.

Heßdorf, den 13.01.2023
Gemeinde Heßdorf
gez.
Rehder
Erster Bürgermeister