Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserverband Seebachgrund hat in der öffentlichen Sitzung am 22.11.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Schreiben vom 30.11.2022 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Satzung ist nunmehr nach ihrer Ausfertigung bekannt zu machen:
Aufgrund § 18 der Verbandssatzung und der Art. 41 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Abwasserverband Seebachgrund folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.273.650 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
620.571 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Deckung des Finanzbedarfs
| 1. | Der durch Zuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte laufende Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 1.273.650 € festgesetzt. Er wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Betriebskostenumlage). |
| 2. | Der durch Zuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 620.571 € festgesetzt. Er wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Investitionsumlage). |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan eine Woche lang vom
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf, Zimmer Nr. 11 aufliegt. Außerdem liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der VGem Heßdorf innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit.
Gemäß § 2 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) ist der Ausgabetag dieses Mitteilungsblattes – der 13.01.2023 – der Tag der amtlichen Bekanntmachung der vorstehenden Satzung. Sie gilt hiermit als bekanntgemacht.