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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 492/2023
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B der Gemeinde Heßdorf

(Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B)

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG i.v.m. Art. 22 Abs 2 und 23 der Gemeindeordnung und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heßdorf folgende Hebesatzsatzung:

§ 1 Erhebungsgrundsätze

Die Gemeinde Heßdorf erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)  —  400 v.H.

2.

Für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B)  —  400 v.H.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Heßdorf, den 12.12.2022
Rehder
Erster Bürgermeister