Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ausweisung von Tempo-30-Zonen erfolgt i. d. R. nur in „Nebennetzen“, d. h. nicht auf Vorfahrts- oder Hauptstraßen. Der Grund für die Ausweisung ist immer die Vermeidung der Raserei und damit einhergehend natürlich die Verringerung der Unfallgefahr bzw. die Vermeidung schwerer Unfälle.
Mit den Vorschriften des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften und abseits der Vorfahrtstraßen jederzeit mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu rechnen haben.
Schade nur, dass sich das unter den Autofahrern*innen in unseren beiden Gemeinden offensichtlich noch nicht überall herumgesprochen hat. So erreichen uns immer wieder Beschwerden über Raserei oder wegen Verletzungen der „Rechts vor Links“-Vorfahrtsregel, welche in Tempo-30-Zonen obligatorisch gilt.
Nicht nur Senioren, die nicht mehr wie ein Jugendlicher zur Seite springen können, oder Kinder und Jugendliche, welche nicht sofort alle Verkehrssituationen richtig und in Gänze einschätzen können, nein, jedes Familienmitglied kann Opfer eines Unfalles werden.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
denken Sie bitte einmal darüber nach, aus welchen Gründen oft zu schnell gefahren wird. Sind die Gründe es wert, einen lieben Menschen zu gefährden oder zu verletzen? Sicher NEIN!
Bitte nehmen Sie den Fuß vom Gas, fahren Sie ganz gelassen durch unsere Ortschaften und gefährden Sie niemanden. Jeder Einzelne dankt es Ihnen!